Pflegeklar: Anerkannte Beratungsstelle und Alltagsbegleitung nach AnFöVO

Hilfebedarf erfordert individuelle Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir bieten Pflegeberatungen und Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI an und unterstützen bei Entlastungsleistungen, Alltagsorganisation, Haushalt, Betreuung und sozialen Kontakten. Zudem beraten wir umfassend zu Pflegehilfsmitteln, Anträgen und weiteren notwendigen Schritten. Rufen Sie uns an 02405 699 2626

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Beratungseinsatz §37.3 SGB XI

Wir bieten Ihnen den Beratungseinsatz §37.3 SGB XI an, um qualifizierte Unterstützung und praktische Tipps für die häusliche Pflege zu erhalten. Unsere Beratung sichert die Pflegequalität und verbessert Ihre individuelle Pflegesituation.

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Pflegeberatung nach § 7a

Sie bietet umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie hilft bei der Erstellung individueller Versorgungspläne, der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation häuslicher Pflege und der Nutzung von Pflegehilfsmitteln.

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Alltagsbegleitung, Alltagsbetreuung

Die Alltagsbegleitung bietet individuelle Unterstützung im Alltag, fördert Selbstständigkeit und soziale Kontakte, hilft im Haushalt und bei Terminen und entlastet Angehörige. Leistungen können direkt mit Pflegekassen abgerechnet werden.

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Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen bieten pflegebedürftigen Personen Unterstützung im Alltag, wie Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung. Sie entlasten Angehörige und fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen. Zusätzlich tragen sie dazu bei, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen zu verbessern.

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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen. Sie gilt für bis zu 6 Wochen pro Jahr und greift ab Pflegegrad 2 nach 6 Monaten Pflege.



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Verordnung zur Haushaltshilfe §38 SGB V

Sie bietet gesetzlich Krankenversicherten Unterstützung im Haushalt, wenn sie aufgrund einer Krankheit, nach einer Operation oder einer Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

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Papierkram (Anträge und Formulare)

Wir beraten Sie umfassend bei der Antragstellung zur Pflegefinanzierung und unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen korrekt einzureichen. Mit unserer Hilfe sichern Sie die bestmögliche Pflege für Ihre Liebsten, ohne bürokratischen Stress

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Pflegeschulungen nach §45 SGB XI

Unsere Pflegeschulung vermittelt Ihnen wertvolles Wissen und praktische Fähigkeiten, um die Pflege Ihrer Liebsten optimal zu gestalten. Erfahren Sie die neuesten Pflegepraktiken und verbessern Sie die Lebensqualität Ihrer Angehörigen nachhaltig.

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Finanzierung von Pflege

Wir beraten Sie umfassend zur Finanzierung Ihrer Pflege und unterstützen Sie dabei, alle verfügbaren Mittel optimal zu nutzen. Mit unserer Beratung sichern Sie die bestmögliche Pflege für Ihre Liebsten, ohne finanzielle Sorgen.

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Widerspruch

Nicht einverstanden mit dem Gutachten? Wir überprüfen Ihren Bescheid sowie Ihr Gutachten. So können wir Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren optimal einschätzen und Ihnen bestmögliche Unterstützung bieten.

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Fragen, über Fragen..

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02405 6992626 (auch Whatsapp)

Pflegeklar bietet ambulante Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen wie z.B. Spaziergänge und Ausflüge, Freizeitgestaltung, Einkaufen, Kreatives Gestalten(z.B. Basteln, Malen), Gespräche, Formulare ausfüllen, Organisation (Planung und Strukturierung von alltäglichen Abläufen) Begleitung zu Arztbesuchen und Behörden. Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegealltags sowie Maßnahmen, die der Entlastung dienen. Unterstützung im Haushalt.

Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine ab Pflegegrad 2 verpflichtende, regelmäßige Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.

Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro sind zusätzliche finanzielle Mittel, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen und zur Entlastung im Alltag genutzt werden können. Diese Leistungen können für Angebote zur Unterstützung im Haushalt, zur Bewältigung des Alltags oder zur Betreuung und Aktivierung eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Pflegeschulungen sind schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die darauf abzielen, ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zur optimalen Versorgung von Pflegebedürftigen zu vermitteln. Diese Schulungen umfassen Themen wie Grundpflege, Lagerung und Mobilisation, Umgang mit Demenz, Notfallmaßnahmen sowie rechtliche und organisatorische Aspekte der Pflege. Sie tragen dazu bei, die Pflegequalität zu verbessern und die Pflegenden zu entlasten.

Wir arbeiten mit allen Kassen zusammen und können mit ihnen abrechnen!