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Die Verordnung zur Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V ist eine bedeutende Entlastung für alle gesetzlich Krankenversicherten, die aufgrund einer Krankheit, einer Operation oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbst zu führen. Sie ermöglicht es Ihnen, sich vollständig auf Ihre Genesung zu konzentrieren, während die notwendigen Aufgaben im Haushalt von einer qualifizierten Fachkraft übernommen werden. Dies kann besonders in schwierigen Lebensphasen eine wertvolle Unterstützung bieten.

Wann greift die Verordnung zur Haushaltshilfe?

Die Verordnung zur Haushaltshilfe tritt in Kraft, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall, Operation oder Krankenhausaufenthalt vorübergehend Ihren Haushalt nicht selbst versorgen können. Häufig wird die Haushaltshilfe verordnet, wenn durch Ihre Erkrankung auch die Versorgung Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr sichergestellt werden kann. Besonders bei chronischen Erkrankungen, nach schwerwiegenden Eingriffen oder bei Risikoschwangerschaften wird diese Leistung oft in Anspruch genommen.

Auch nach einer Entbindung kann Haushaltshilfe verordnet werden, um Müttern zu helfen, sich in der ersten Zeit nach der Geburt auf das Neugeborene zu konzentrieren und gleichzeitig den Haushalt im Griff zu behalten.

Wer trägt die Kosten der Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und ein ärztliches Rezept vorliegt. Für Sie fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten an, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder nach der Geburt entfällt diese Zuzahlungspflicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung zur Haushaltshilfe nur dann greift, wenn keine andere Person im Haushalt vorhanden ist, die die anfallenden Aufgaben übernehmen kann. Zudem ist es nicht möglich, Haushaltshilfe zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung zu beanspruchen, wenn diese bereits die Versorgung sichergestellt hat.

Pflegeklar – Ihre Unterstützung bei der Verordnung zur Haushaltshilfe

Bei Pflegeklar bieten wir Ihnen umfassende und professionelle Hilfe im Rahmen der Verordnung zur Haushaltshilfe. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben in Ihrem Haushalt, während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Unsere erfahrenen und qualifizierten Fachkräfte kümmern sich zuverlässig um die täglichen Erledigungen, die Betreuung Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen und alles, was sonst noch anfällt.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Haushaltsführung: Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschepflege – wir sorgen dafür, dass Ihr Haushalt reibungslos läuft.
  • Betreuung von Kindern und Angehörigen: Wenn durch Ihre Erkrankung die Versorgung Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet ist, kümmern wir uns um deren Betreuung.
  • Flexibler Einsatz: Wir passen uns Ihrem individuellen Bedarf an – ob kurzfristige Einsätze nach einem Unfall oder langfristige Unterstützung bei chronischen Erkrankungen.

Warum sollten Sie sich für Pflegeklar entscheiden?

  • Schnelle Organisation: Sobald Ihr Arzt eine Verordnung für Haushaltshilfe ausgestellt hat, kümmern wir uns um die rasche Organisation der Hilfe.
  • Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich nicht um den bürokratischen Aufwand kümmern müssen.
  • Vertrauensvolle Betreuung: Unsere erfahrenen Haushaltshilfen sind sorgfältig ausgewählt und geschult, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Mit Pflegeklar als Partner erhalten Sie eine verlässliche und liebevolle Unterstützung in einer für Sie besonders herausfordernden Zeit. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihren Alltag trotz Krankheit oder Einschränkungen zu bewältigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Leistungen und die Möglichkeiten der Verordnung zur Haushaltshilfe zu erfahren!

Haben Sie noch Fragen?

Wir arbeiten mit allen Kassen zusammen und können mit ihnen abrechnen!